Das Strafbefehlsverfahren: Ein Überblick
Das Strafbefehlsverfahren ist ein schriftliches, vereinfachtes Verfahren für geringfügige Straftaten. Beschuldigte können sich auch hier anwaltlich vertreten lassen, was insbesondere dann ratsam ist, wenn sie den Vorwurf bestreiten oder die Strafe für zu hoch halten.
Ein Verteidiger kann Akteneinsicht beantragen, Schwachstellen der Anklage aufdecken und eine Einstellung des Verfahrens anregen. Wird Einspruch eingelegt, übernimmt er die Verteidigung vor Gericht und kann eine Verständigung mit der Staatsanwaltschaft anstreben.
Wer den Strafbefehl akzeptiert, verzichtet auf eine Verhandlung, sollte sich jedoch der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Besonders in Bereichen wie dem Betäubungsmittel- oder Wirtschaftsstrafrecht können erhebliche Folgen drohen.
Da die Einspruchsfrist nur zwei Wochen beträgt, empfiehlt sich eine frühzeitige anwaltliche Beratung.