Bedrohung (§ 241 StGB)
Wird Ihnen eine Bedrohung vorgeworfen, sind schnelles Handeln und rechtliche Präzision entscheidend.
Was ist „Bedrohung“? (Tatbestand kurz und präzise)
Die Bedrohung nach § 241 StGB liegt vor, wenn jemand einer anderen Person die Begehung eines Verbrechens oder sonstigen Nachteils gegen Leib, Leben, Freiheit, Ehre oder Eigentum in Aussicht stellt und dadurch bei der bedrohten Person eine begründete Furcht hervorgerufen wird. Bedrohungen können mündlich, schriftlich oder digital (z. B. Chat, Social Media) erfolgen.
Strafrahmen und rechtliche Bedeutung
Die Bedrohung ist ein Vergehen: sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet; in schwereren Konstellationen (z. B. Einsatz von Waffen) kann die Strafe höher ausfallen. Die genaue Sanktion hängt von Tatfolgen, Vorstrafen und individuellen Umständen ab.
Typische Fallkonstellationen
Drohung mit Tötung („Ich bring dich um“)
Drohung gegen Eigentum („Ich zerstöre dein Auto“)
Drohung mit Körperverletzung („Du kriegst eine Schelle“)
Digitale Drohungen (WhatsApp, Facebook-Nachrichten, E-Mails)
(→ Jede dieser Varianten kann unterschiedliche Beweisfragen und Verteidigungsansätze aufwerfen.)
Mögliche Verteidigungsansätze
Sachverhaltsaufklärung — Sichtung und Analyse der Ermittlungsakte; Prüfung, ob eine Drohung tatsächlich vorliegt oder Äußerung anders zu bewerten ist.
Beweiswürdigung — Glaubhaftigkeit von Zeugen, Metadaten bei digitalen Nachrichten, Herkunft und Authentizität von Schreiben prüfen.
Fehlende Furchterregung — Argumentation, dass keine objektiv nachvollziehbare Furcht ausgelöst wurde.
Bedeutungsreduzierung / Kontext — Entlastende Umstände, scherzhafte oder übertriebene Äußerungen ohne Bedrohungscharakter.
Verfahrensstrategien — Antrag auf Einstellung (z. B. wegen geringer Schuld oder fehlenden öffentlichen Interesses), Vergleichsverhandlungen oder strafmildernde Vereinbarungen.
Als Ihr Verteidiger beantrage ich zeitnah Akteneinsicht, formuliere gezielte Schriftsätze und setze auf dokumentierte, taktische Schritte zur Verfahrensbeendigung.
Was tun bei Vorladung oder Durchsuchung?
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch — geben Sie ohne anwaltliche Rücksprache keine Aussagen.
Kontaktieren Sie umgehend Ihre Strafverteidigung; ich übernehme die Kommunikation, beantrage Akteneinsicht und vertrete Sie gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
FAQ (Kurzantworten)
Ist Bedrohung gleich Nötigung?
Nein: Bedrohung (§241 StGB) unterscheidet sich von Nötigung (§240 StGB). Nötigung zielt auf ein bestimmtes Verhalten; Bedrohung stellt das In-Aussicht-Stellen eines Nachteils dar.
Welche Strafe droht bei Bedrohung?
Bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; in schweren Fällen höhere Freiheitsstrafen möglich.
Was ist bei digitalen Drohungen zu beachten?
Screenshots, Metadaten, Chat-Protokolle und mögliche Löschaktionen sind wichtige Beweisfragen — sichern Sie alles und lassen Sie es rechtlich prüfen.