Nebenklage im Strafverfahren – Mit Entschlossenheit und Nachdruck für die Rechte von Opfern

Im Zentrum jeder Strafverfolgung steht nicht nur der Beschuldigte – auch die Perspektive der Opfer schwerwiegender Straftaten verdient Gehör. Als erfahrener Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Strafrecht vertrete ich die Rechte von Verletzten im Rahmen der Nebenklage mit Entschlossenheit, Empathie und juristischer Präzision. Denn wer Opfer einer Straftat wurde, hat nicht nur Anspruch auf Schutz – sondern auch auf eine aktive Rolle im Verfahren.

Was ist die Nebenklage?

Die Nebenklage ist ein Instrument des Strafprozessrechts, das es bestimmten Verletzten ermöglicht, sich aktiv am Strafverfahren gegen den Täter zu beteiligen. Nebenklägerinnen und Nebenkläger treten der Staatsanwaltschaft im Strafprozess zur Seite, machen eigene Rechte geltend und wahren persönliche Interessen. Anders als bloße Zeuginnen oder Zeugen erhalten Nebenkläger umfassende Beteiligungsrechte – insbesondere bei schwerwiegenden Delikten wie:

  • Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)

  • Sexualstraftaten (§§ 174 ff. StGB)

  • Tötungsdelikten (§§ 211 ff. StGB)

  • Stalking (§ 238 StGB)

  • Freiheitsberaubung (§ 239 StGB)

  • Raub und Erpressung (§§ 249, 253 StGB)

  • Hasskriminalität, insbesondere mit rassistischem oder antisemitischem Hintergrund

Die Nebenklage ermöglicht es Betroffenen, den Strafprozess nicht passiv zu erdulden, sondern aktiv mitzugestalten.

Ihre Rechte als Nebenkläger

Als Nebenkläger haben Sie im Strafverfahren weitreichende Rechte – vorausgesetzt, diese werden entschlossen und fachkundig durchgesetzt. Dazu zählen insbesondere:

  • Akteneinsicht (§ 406e StPO): Als Nebenklagevertreter verschaffe ich Ihnen Einsicht in die Ermittlungsakten.

  • Anwesenheitsrecht während der gesamten Hauptverhandlung (§ 397 StPO).

  • Fragerecht und Beweisanträge: Ich sichere Ihre Beteiligung an der Wahrheitsfindung durch gezielte Anträge.

  • Recht auf Schlussvortrag und Rechtsmittel (§§ 400, 401 StPO): Ich mache Ihre Stimme auch im Plädoyer und ggf. in der Revision geltend.

  • Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung, sofern gesetzlich vorgesehen (§ 406g StPO).

Diese Rechte sind nicht bloß formaler Natur – sie sind ein essenzieller Bestandteil einer würdevollen, effektiven Opfervertretung.

Warum Sie sich anwaltlich vertreten lassen sollten

Ein Strafverfahren ist für Betroffene oftmals eine emotionale Ausnahmesituation. Nicht selten stehen sie dem Täter erneut gegenüber, müssen belastende Aussagen machen und fühlen sich mit dem komplexen Prozessgeschehen allein gelassen.

Als Ihr Nebenklagevertreter:

  • Schütze ich Ihre Interessen konsequent – auch gegenüber der Staatsanwaltschaft, wenn nötig.

  • Formuliere ich Ihre Stimme mit juristischem Nachdruck, ohne in der Emotionalität zu verharren.

  • Sorge ich für eine prozessuale Gleichwertigkeit Ihrer Position, insbesondere in Fällen, in denen Täter anwaltlich verteidigt werden.

  • Begleite ich Sie menschlich und rechtlich durch alle Verfahrensabschnitte, vom Ermittlungsverfahren bis zur Urteilsverkündung und darüber hinaus.

Die Nebenklage ist mehr als nur ein formeller Antrag – sie ist ein kraftvolles Mittel, um der Tat Bedeutung zu verleihen und Ihrer Würde Geltung zu verschaffen.

Entschlossen, erfahren, durchsetzungsstark – Ihre Nebenklage in guten Händen

Als spezialisierter Strafrechtsanwalt mit Sitz in Leipzig begleite ich Nebenklageverfahren bundesweit – sowohl in Verfahren vor Amtsgerichten als auch in komplexen Schwurgerichtsprozessen. Ich kenne die prozesstaktischen Spielräume, die Rechte der Geschädigten und die feinen Nuancen, die den Unterschied zwischen symbolischer und wirksamer Beteiligung ausmachen.

Dabei steht eines stets im Vordergrund: Ihre Stimme soll gehört, Ihre Rechte geachtet und Ihr Anliegen ernst genommen werden.

Kontaktieren Sie mich – ich vertrete Ihre Rechte mit Nachdruck

Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden und sich überlegen, als Nebenklägerin oder Nebenkläger aufzutreten, berate ich Sie gerne umfassend zu Ihren Möglichkeiten und Chancen. Diskret, kompetent und auf Augenhöhe.

Vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch – telefonisch, per E-Mail oder direkt in meiner Kanzlei in Leipzig. Ich nehme mir die Zeit, die Ihre Situation verdient.

Häufige Fragen zur Nebenklage (FAQ)

Was kostet eine Nebenklagevertretung?

In vielen Fällen trägt die Staatskasse die Kosten der anwaltlichen Vertretung, insbesondere bei besonders schweren Straftaten oder wenn ein Rechtsanspruch auf Beiordnung besteht (§ 397a StPO).

Kann ich auch während des laufenden Verfahrens noch Nebenklage erheben?

Ja, der Anschluss als Nebenkläger ist grundsätzlich bis zur Urteilsverkündung möglich – je früher, desto besser.

Was unterscheidet die Nebenklage von der Zeugenrolle?

Als Zeuge haben Sie keine eigenen prozessualen Rechte. Als Nebenkläger hingegen sind Sie Verfahrensbeteiligter mit eigenem Anwalt, Antragsrechten und aktiver Mitgestaltungsmöglichkeit.