Rechtsbeistand im Polizeirecht und Versammlungsrecht – Ihr Verteidiger für Grundrechte
Die Wahrnehmung demokratischer Grundrechte wie der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) gerät zunehmend ins Spannungsfeld polizeilicher Maßnahmen. Wer an einer Demonstration teilnimmt oder sein Demonstrationsrecht ausübt, wird immer häufiger mit Identitätsfeststellungen, Platzverweisen oder gar Ingewahrsamnahmen konfrontiert. In solchen Situationen ist eine fundierte anwaltliche Vertretung entscheidend. Ich setze mich engagiert für Ihre Rechte ein – sowohl präventiv als auch im gerichtlichen Verfahren.
Eskalationsspiralen bei Demonstrationen – Aktion, Reaktion und Ihre Rechte
Das Demonstrationsgeschehen in Deutschland und anderen westlichen Demokratien zeigt immer wieder: Eskalationen verlaufen häufig in einer Spirale, die aus Aktion und Reaktion besteht. Häufig führt eine zunächst friedliche Versammlung durch polizeiliche Maßnahmen wie martialische Aufrüstung, Wasserwerfer und massive Präsenz zu einer Eskalation – oft mit einschneidenden Folgen für die Teilnehmenden.
Wendepunkte aus der Geschichte verdeutlichen dieses Muster:
1967/68: Studierendenproteste in Berlin – friedliche Demonstrationen eskalieren nach dem Tod Benno Ohnesorgs durch polizeiliche Gewalt.
1985/87: Proteste gegen die WAA Wackersdorf und die Startbahn West – friedliche Blockaden treffen auf massive Polizeiaufgebote und Wasserwerfereinsätze, was wiederum die Proteste radikalisiert.
2010: Stuttgart 21 – friedliche Sitzblockaden werden mit Wasserwerfern geräumt; zahlreiche Verletzte, was zu öffentlichen Diskussionen über Verhältnismäßigkeit führte.
2017: G20-Gipfel Hamburg – frühe polizeiliche Kontrollen und martialische Einsatzfahrzeuge verschärfen die Atmosphäre; die Folge: massive Ausschreitungen, die auch friedliche Teilnehmer in Mitleidenschaft ziehen.
Aktuell: Klimaaktionen der „Letzten Generation“ – friedliche Sitzblockaden werden immer häufiger mit Präventivhaft, Hausdurchsuchungen und Vermögensarresten beantwortet.
Diese Beispiele zeigen: Die Eskalation ist selten eine Einbahnstraße. Polizei und Demonstrierende beeinflussen sich gegenseitig. Als Anwalt für Versammlungsrecht prüfe ich für Sie genau, ob polizeiliche Maßnahmen rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und ob Ihre Versammlungsfreiheit verletzt wurde.
Polizeiliche Vorfeldkontrollen – Ihr Recht auf freien Zugang zur Versammlung
Polizeiliche Vorfeldkontrollen sind nur unter engen rechtlichen Voraussetzungen zulässig. Sie stellen einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit dar, da sie potenziell abschreckend wirken. Die Polizei darf solche Kontrollen nur durchführen, wenn eine konkrete Gefahrenprognose vorliegt, die auf Tatsachen basiert. Pauschale Verdachtsmomente reichen nicht aus.
Als Ihr Rechtsanwalt und Strafverteidiger bei Demonstrationen prüfe ich:
Wurden die Voraussetzungen für die Maßnahme erfüllt?
Wurden Ihre Rechte nach Art. 8 GG und dem Polizeigesetz gewahrt?
Gab es eine rechtskonforme Anordnung oder lagen Rechtsfehler vor?
Ich verteidige Sie konsequent gegen unzulässige Maßnahmen und mache gegebenenfalls Entschädigungsansprüche geltend.
Platzverweise und Ingewahrsamnahmen – effektive Verteidigung gegen polizeiliche Maßnahmen
Platzverweise und Ingewahrsamnahmen stellen besonders gravierende Eingriffe in Ihre Grundrechte dar. Eine Versammlungsteilnahme darf nicht ohne vorherige Auflösung oder individuellen Ausschluss beendet werden. Nur wenn eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht, ist ein Platzverweis zulässig. Eine Ingewahrsamnahme setzt zusätzlich voraus, dass sie das mildeste Mittel ist, um eine Gefahr abzuwenden.
Ich überprüfe für Sie:
War der Platzverweis rechtmäßig oder unverhältnismäßig?
Hätte eine mildere Maßnahme genügt?
War die Ingewahrsamnahme wirklich erforderlich?
Identitätsfeststellungen – keine Pflicht zur allgemeinen Identifikation
Identitätsfeststellungen während einer Versammlung dürfen nur erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass eine Straftat begangen wurde oder unmittelbar bevorsteht. Eine generelle Pflicht zur Identifikation gibt es nicht. Polizei und Behörden sind verpflichtet, die Versammlungsfreiheit zu achten und dürfen nicht pauschal alle Teilnehmer kontrollieren.
Ich prüfe für Sie die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen und setze mich für Ihre Rechte ein – notfalls auch gerichtlich.
Begleitung von Demonstrationen – Kommunikation mit der Polizei
Gerade bei größeren Versammlungen kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen Ansprechpartner für juristische Fragen zu haben. Ich stehe Ihnen auch direkt am Rande von Demonstrationen als Anwalt für Versammlungsrecht zur Verfügung, um den Kontakt zur Polizei zu halten, Eskalationen zu vermeiden und eine rechtssichere Kommunikation zwischen Versammlungsleitung und Behörden zu gewährleisten. So lassen sich Konflikte deeskalieren und Ihre Rechte effektiv schützen.
Sitzblockaden, Gegenproteste und Strafverfahren nach § 113 StGB
Sitzblockaden sind ein häufiges Mittel des zivilen Ungehorsams und können unter bestimmten Voraussetzungen vom Schutz der Versammlungsfreiheit umfasst sein. Die Polizei muss dabei den Grundsatz der praktischen Konkordanz beachten und darf nicht vorschnell von einer strafbaren Nötigung oder einer Verhinderungsblockade ausgehen.
Auch der Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) wird bei Demonstrationen oft vorschnell erhoben. Ich prüfe für Sie, ob die zugrunde liegende Maßnahme der Polizei rechtmäßig war – denn eine rechtswidrige Maßnahme kann keinen Widerstandsvorwurf rechtfertigen. Als Ihr Strafverteidiger bei Demonstrationen verteidige ich Sie entschieden gegen überzogene strafrechtliche Vorwürfe.
Rechtsschutz gegen polizeiliche Freiheitsentziehungen
Wer in Gewahrsam genommen wird, hat Anspruch auf eine unverzügliche richterliche Entscheidung. Die Polizei muss eine zeitnahe Vorführung gewährleisten – eine Verzögerung kann die Ingewahrsamnahme rechtswidrig machen. Als Ihr Anwalt überprüfe ich die Rechtmäßigkeit des Gewahrsams, lege Beschwerde ein und verteidige Ihre Rechte mit Nachdruck.
Fazit: Ihr Recht ist mein Auftrag – Ihr Anwalt für Demonstrationen und polizeiliches Einschreiten
Eskalationen bei Demonstrationen sind komplexe Wechselwirkungen zwischen Polizei und Demonstrierenden. Polizei und Behörden müssen sich strikt an rechtsstaatliche Vorgaben halten – das gilt insbesondere für Aufrüstung, Wasserwerfereinsätze, Identitätsfeststellungen und Platzverweise. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Demonstrationen und Versammlungsrecht prüfe ich für Sie jede Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit und verteidige Sie mit Nachdruck gegen unrechtmäßige Eingriffe.
Kontaktieren Sie mich gerne für eine fundierte rechtliche Beratung und eine starke Stimme für Ihre Grundrechte im Polizeirecht und Versammlungsrecht.