Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Social Media – Digitale Pranger vor Gericht
Soziale Netzwerke sind längst zu öffentlichen Bühnen geworden – mit enormer Reichweite und ebenso enormem Schadenspotenzial. Der hier zugrunde liegende Fall zeigt exemplarisch, wie ein einzelner, emotional inszenierter Beitrag eine Privatperson in kürzester Zeit in den Mittelpunkt einer massiven digitalen Empörungswelle stellen kann.
Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten – Bundesverfassungsgericht setzt Grenzen
Am 24. Juni 2025 befasste sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mit zwei Verfassungsbeschwerden gegen Überwachungsbefugnisse von Polizei und Strafjustiz. In beiden Verfahren ging es um den heimlichen Einsatz von sogenannten Staatstrojanern – Software, mit der Sicherheitsbehörden Smartphones oder Computer infiltrieren können, um verschlüsselte Kommunikation mitzulesen oder ganze Systeme auszuspähen. Die Verfahren wurden in der öffentlichen Diskussion als „Trojaner I“ (Az. 1 BvR 2466/19) und „Trojaner II“(Az. 1 BvR 180/23) bekannt.
Bundesverfassungsgericht: Grenzen der Gegendemonstration – Beschluss vom 1. Oktober 2025 (1 BvR 2428/20)
Am 13. November 2025 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht eine Pressemitteilung zu einem Beschluss vom 1. Oktober 2025. Gegenstand war die Verfassungsbeschwerde eines Gegendemonstranten, der wegen einer Sitzblockade strafrechtlich verurteilt worden war. Das Urteil gibt wichtige Hinweise für die Abgrenzung zwischen erlaubter Gegendemonstration und strafbarer „grober Störung“ und stellt klar, dass die Versammlungsfreiheit nicht dazu missbraucht werden darf, andere Versammlungen zu verhindern.